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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, Erstattungshöhe und Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Private Krankenversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe/PBKK sowie Ihrer Zusatz-Versicherung. Grundsätzlich ist zum einen zwischen der Behandlung von Kunden/Klienten (Selbstzahler-Leistung) und zum anderen der Behandlung von Patienten auf Privatrezept zu unterscheiden. Der Selbstzahler erhält eine reine Präventions- und/oder Wellnessleistung, bei der die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger nicht auf Anordnung eines Arztes tätig wird. Leistungen, die ohne Anordnung eines Arztes erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenversicherungen getragen. Mit dem Erhalt eines Rezeptes erhält die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger eine Anweisung zur Heilbehandlung.

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2. Die Therapien/Betreuungen/Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten/Klienten/Kunden. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, E-Mail oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.

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3. Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt mündlich zwischen dem Patienten/Klienten/Kunden und der Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB, sowie die in der Praxis übliche Abrechnungshöhe (Preisliste in der Informationsmappe im Wartebereich der Praxis ausliegend) wird für die Rechnungsstellung akzeptiert.

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4. Die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger verpflichtet sich, den Patienten/Klienten/Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings-, Gesundheitsbetreuung und/oder Therapie individuell zu beraten/betreuen/behandeln. Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings-, Gesundheitsbetreuung und/oder Therapie nur durch den Patienten/Klienten/Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings-, Gesundheitsbetreuung und/oder Therapie versteht sich als zeitbestimmte,

dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

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5. Verspätungen des Patienten/Klienten/Kunden begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten/Klienten/Kunden, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten/Klienten/Kunden bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten,

auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

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6. Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Präventions- und/oder Wellnessleistung werden gutgeschrieben.

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7. Die Behandlungs-/Therapiekosten auf Rezept, sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag, in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung oder in der Praxis mit EC- oder Kreditkarte zu begleichen. Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten

(keine Erstattung der PKV möglich). Wellness- oder Präventionsleistungen sind sofort nach der Behandlung zu bezahlen. Kunden-/Mehrfachkarten sind bei Erwerb komplett zu bezahlen. Aus dem Verlust der Karte entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Kunden-/Mehrfachkarten sind personengebunden und daher nicht übertragbar. Der Wert von Kunden-/Mehrfachkarten ist nicht in Bargeld einlösbar.

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8. Die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger schließt gegenüber dem Patienten/Klienten/Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

Die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Patienten/Klienten/Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

Nimmt der Patient/Klient/Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von der Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Patient/Klient/Kunde von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Patienten/Klienten/Kunden zu genügen. Der Klient/Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Trainings-, Gesundheitsbetreuung und/oder Therapie auftreten können, zu versichern.

 

9. Die personenbezogenen Daten des Patienten/Klienten/Kunden werden von der Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen hierzu liegen in der Informationsmappe im Wartebereich der Praxis unter „Informationen zum Datenschutz“ aus.

 

10. Der Patient/Klient/Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Privatpraxis für Physiotherapie & Ergotherapie Steger Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Die Privatpraxis für Physiotherapie Ergotherapie

Steger hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Patienten/Klienten/Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Ausgenommen hiervon ist der Informationsaustausch zu behandelnden Ärzten und Kliniken.

 

11. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße.

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